FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Frage zur Prozessfinanzierung:

Was ist Prozessfinanzierung?
Wieviel kostet Prozessfinanzierung?
Ist Prozessfinanzierung für Privatpersonen oder für Firmen möglich?
Wie funktioniert Prozessfinanzierung?
Welche Kosten zahlt der Prozessfinanzierer?
Was habe ich als Kläger von der Prozessfinanzierung?
Was passiert, wenn das Verfahren verloren geht?
Greift Legal Finance in den Prozess ein?
Finanzieren Sie auch den Beklagten?
Welchen Rechtsanwalt kann/soll ich beauftragen?
Ist ein Vergleich möglich?
Ich habe einen ausländischen Fall. Was soll ich tun?
Ich habe einen sehr speziellen Fall. Was kann ich tun?
Ich habe einen Fall aus einem sehr exotischen Rechtsgebiet. Was kann ich tun?
Mein Fall beinhaltet sehr persönliche, geheime oder peinliche Informationen. Was soll ich machen?
Mein Fall hat mit Strafrecht zu tun. Was soll ich tun?

Was ist Prozessfinanzierung?
Prozessfinanzierung ist die Finanzierung sämtlicher Kosten eines Rechtsstreits für den Kläger. Wir bezahlen alle Kosten eines Gerichtsverfahrens und erhalten dafür eine Erfolgsbeteiligung. Gewinnen Sie, erhalten wir einen Anteil von 20 – 50%. Verlieren Sie, erhalten wir nichts, und es kostet Sie nichts.

Wieviel kostet Prozessfinanzierung?
Für eine Prozessfinanzierung sind Erfolgsbeteiligungen von 20 – 50% des Prozesserlöses üblich, je nach Art, Umfang, Stand und Risikoprofil des Prozesses. Gewinnen Sie den Prozess, erhält der Prozessfinanzierer 20 – 50% der Summe, die Sie erhalten. Geht der Prozess verloren, kostet es Sie nichts. Vorab müssen Sie gar nichts bezahlen, die gesamte Anspruchsprüfung und Abwicklung ist kostenfrei.

Ist Prozessfinanzierung für Privatpersonen oder für Firmen möglich?
Sowohl Firmen jeder Rechtsform und jedes Landes als auch eine Privatperson kann Prozessfinanzierung in Anspruch nehmen. Senden sie uns gern eine unverbindliche Anfrage.

Wie funktioniert Prozessfinanzierung?
Schildern Sie uns Ihren Fall – dazu senden Sie uns am besten gleich eine kostenlose, unverbindliche Anfrage. Diese ist streng vertraulich, und wir werden Ihren Fall kostenfrei prüfen. Wir melden uns bei Ihnen und fordern eventuell weitere Unterlagen an, oder wir haben noch Nachfragen. Entscheiden wir uns für eine Finanzierung, senden wir Ihnen ein Angebot und einen Prozessfinanzierungsvertrag. Sobald dieser unterzeichnet ist, bezahlt Legal Finance sämtliche Kosten des Rechtsstreits.

Welche Kosten zahlt der Prozessfinanzierer?
Sie müssen nichts bezahlen. Der Prozessfinanzierer bezahlt alle Kosten, zum Beispiel:

  • Gerichtskosten
  • Rechtsanwaltsgebühren
  • Gebühren eines Korrespondnezanwalts
  • Gutachter- und Sachverständigenkosten
  • Reisekosten
  • Zeugenauslagen
  • Kautionen und Vorschüsse

Kurz gesagt: Der Prozessfinanzierer bezahlt alles, Sie als Anspruchsinhaber bzw. Kläger bezahlen nichts.

Was habe ich als Kläger von der Prozessfinanzierung?
Mit einer Prozessfinanzierung können Sie den Fall als Kläger völlig entspannt und ohne Sorge um steigende Kosten durchprozessieren. Denn als Kläger schuldet Ihnen der Beklagte bereits Geld, und Sie sind in der unangenehmen Sitation, dass Sie jetzt auch noch Geld ausgeben müssen, um den Prozess zu führen. Diese Kosten übernimmt der Prozessfinanzierer, und Sie müssen nichts im Voraus bezahlen.

Als Firma haben Sie den Vorteil, dass Sie keine Rückstellungen für Prozesskosten bilden müssen.

Generell ist der Vorteil der Prozessfinanzierung, dass Ihre Liquidität nicht beeinträchtigt wird, da Sie keine Kosten im Voraus tragen müssen.

Was passiert, wenn das Verfahren verloren geht?
Wenn das Verfahren in einer Instanz veroren geht, also Sie unterliegen, zahlen Sie nichts. Sofern eine weitere Instanz, zum Beispiel Berufung oder Revision, möglich ist, prüfen wir mit Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt gemeinsam, ob ein Rechtsmittel sinnvoll ist. Selbstverständlich finanziert Legal Finance auch die Kosten einer weiteren Instanz. In jedem Fall zahlen Sie überhaupt nichts, wenn der Prozess verloren geht. Der Prozessfinanzierer Legal Finance übernimmt in diesem Fall sämtliche Kosten.

Finanzieren Sie auch den Beklagten?
In Gerichtsverfahren finanziert Legal Finance ausschließlich den Kläger, also den Anspruchsinhaber. Eine Finanzierung des Beklagten bieten wir derzeit noch nicht an. Abonnieren Sie gern unseren Newsletter, und wir informieren Sie, sobald wir ein solches Produkt anbieten.

Welchen Rechtsanwalt kann/soll ich beauftragen?
Wenn Sie noch keinen Anwalt beauftragt haben, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gern direkt an uns. Wir prüfen Ihren Fall und vermitteln Ihnen im Falle der Finanzierung auch gern einen Rechtsanwalt.

Ist ein Vergleich möglich?
Natürlich stehen wir auch einem Vergleich positiv gegenüber, denn Vergleiche beenden Rechtsstreite einvernehmlich und schneller und können eine Win-Win-Situation darstellen. Legal Finance greift nicht in das Verfahren ein, und ein Vergleich ist jederzeit möglich.

Ich habe einen ausländischen Fall. Was soll ich tun?
Legal Finance finanziert auch ausländische Fälle jeglicher Jurisdiktion. Wenden Sie sich gern an uns, wir melden uns.

Ich habe einen sehr speziellen Fall. Was kann ich tun?
Kein Problem – kontaktieren Sie uns, und wir prüfen Ihren Fall.

Ich habe einen Fall aus einem sehr exotischen Rechtsgebiet. Was kann ich tun?
Grundsätzlich finanziert Legal Finance ein jedem Rechtsgebiet. Melden Sie sich einfach bei uns, und wir prüfen Ihren Fall gerne unverbindlich und kostenlos.

Mein Fall beinhaltet sehr persönliche, geheime oder peinliche Informationen. Was soll ich machen?
Ihre Daten sind bei uns sicher und vertraulich und werden niemandem zugänglich gemacht. Sämtliche Informationen, die Sie uns senden, werden ausschließlich zur Prüfung des Falls und zur Abwicklung der Finanzierung genutzt. Wir greifen nicht in Prozesse ein, und Ihre Daten sind bei uns sicher. Sie werden ausschließlich verschlüsselt übertragen und sicher gespeichert.

Wenn Sie dennoch Sorge haben, stellen wir Ihnen gern eine sichere, verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeit zur Verfügung, über die Sie uns jederzeit erriechen können. Senden Sie uns gern Ihre unverbindliche Anfrage, oder sprechen Sie uns über das Kontaktformular an. Wir senden Ihnen eine Anleitung, wie Sie uns vertraulich, verschlüsselt und sicher kontaktieren können.

Mein Fall hat mit Strafrecht zu tun. Was soll ich tun?
Grundsätzlich ist kein Rechtsgebiet ausgeschlossen. Senden Sie uns gern Ihre unverbindliche Anfrage, und wir melden uns bei Ihnen.


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