Finanzierung für Gerichtskosten

Eine Prozessfinanzierung ist eine Finanzierung für Anwalts- und Gerichtskosten. Erfahren Sie hier die Details:

Prozessfinanzierung – Warum sie vorteilhaft ist:

Ein Investor finanziert und trägt das Risiko eines Rechtsstreits und profitiert nur im Erfolgsfall. Bei einem Verlust entstehen dem Investor Kosten. Sämtliche anfallenden Gebühren, von Anwaltskosten über Zeugengebühren bis hin zu Sachverständigenhonoraren, werden vom Prozessfinanzierer übernommen.

Man stelle sich vor, jemand hat einen juristischen Anspruch, weil er durch einen ärztlichen Fehler verletzt wurde. Dies könnte hohe Schadensersatzansprüche bedeuten. Aber was, wenn der Arzt durch eine Versicherung mit tiefen Taschen vertreten wird? Der verletzte Patient muss nicht nur Geld ausgeben, sondern sich auch um seine Erholung kümmern. Zudem hat er möglicherweise nicht das Know-how, um gegen versierte Juristen anzugehen. Die Versicherung könnte sogar versuchen, einen geringen Vergleichsbetrag anzubieten, um den Fall schnell zu beenden.

Juristische Auseinandersetzungen ziehen erhebliche Kosten nach sich. Neben den Anwaltsgebühren gibt es auch Gebühren für Zeugen und Fachleute. In medizinischen Streitfällen sind Gutachter fast immer notwendig. Manchmal werden sogar mehrere Gutachten benötigt. Darüber hinaus können Stundensätze für Anwälte anfallen. Ein Kläger kann trotz eines Sieges in die nächste Instanz gezwungen werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Der Verlierer muss normalerweise alle Kosten tragen, was finanziell verheerend sein kann.

Die wahre Kosten eines Rechtsstreits

Ein Rechtsstreit ist nicht nur kompliziert, sondern auch teuer. Neben den Anwaltskosten nach RVG entstehen Kosten für Zeugen und Experten. Medizinische Fälle erfordern zumeist eine fachliche Bewertung durch Gutachter. In komplexeren Fällen können sogar mehrere Expertisen notwendig sein. Sollte der Kläger gewinnen, kann der Verlierer ihn dennoch in weiteren Instanzen belasten. Der BGH arbeitet dabei nicht nur am konkreten Fall, sondern legt auch allgemeine Rechtsstandards fest. Daher kann man dort trotz vorheriger Siege verlieren.

Ein zentrales Merkmal des deutschen Zivilverfahrens ist die Kostenverantwortung des Verlierers. Dies schließt alle entstehenden Kosten ein, vom Anwalt bis zum Gutachter. Diese Regelung kann in bestimmten Fällen erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Trotz des Abschlusses beim Bundesgerichtshof besteht beim Bundesverfassungsgericht die Chance auf Revision – auch hier trägt der Verlierer die finanziellen Konsequenzen.

So funktioniert Prozessfinanzierung

Sie planen, einen Rechtsstreit zu führen, aber die Kosten sind abschreckend? Mit einem Prozessfinanzierungsvertrag können Sie diesen Druck loswerden. Der Finanzierer deckt alle Ausgaben, von den Anwaltsgebühren bis zu den Ermittlungskosten. Der Deal? Bei einem Prozessgewinn erhält der Finanzierer einen zuvor vereinbarten Anteil der erhaltenen Summe. Eine praktische und risikomindernde Lösung für den Kläger.

Partnerschaft mit dem Prozessfinanzierer

Ein reibungsloser Prozess erfordert, dass der Kläger engagiert bleibt und stetige Updates an den Prozessfinanzierer liefert – oft durch den beteiligten Rechtsanwalt. Wichtig ist, dass größere, kostenverursachende Schritte im Vorfeld mit dem Finanzierer abgesprochen werden. Während einige Finanzierer darauf bestehen, andere lassen dem Kläger freie Hand.

Die Bandbreite der Prozessfinanzierung

Viele Prozessfinanzierer beschränken ihre Rolle auf die Übernahme der Kosten, verlassen sich auf den Rechtsanwalt des Klägers und mischen sich nicht ein. In manchen Fällen kann jedoch eine Vorgabe zur Wahl des Anwalts bestehen, besonders wenn der Kläger direkt anfragt. Unterschiede zwischen den Finanzierern zeigen sich oft in den Bedingungen zu speziellen Verfahren oder besonderen Prozessereignissen.

Jeder Prozessfinanzierer hält ein Versprechen ein: „Im Kampfe sollst Du Dein Recht finden“. Wenn sich Einzelpersonen – zum Beispiel Patienten mit Behandlungsfehlern – mächtigen Großunternehmen im Gerichtssaal entgegenstellen, gewährleistet ein Prozessfinanzierer die nötige Gleichstellung. Dies hat zu einem Anstieg der Prozessfinanzierungen geführt.

Der Preis der Ungewissheit

Die gängige Erfolgsbeteiligung liegt zwischen 20% und 50% des gewonnenen Betrags. Das kann überraschen: „Weshalb sollte ich so einen Anteil abtreten?“ Aber wie das alte Sprichwort warnt, ist vor Gericht nichts sicher. Selbst überzeugendste Beweise garantieren keinen Erfolg. Ein Richter mag bestimmten Zeugenaussagen mehr Gewicht geben als ein anderer. Und auch der sicherste Kläger kann verlieren.

Die Dauer und Intensität eines Gerichtsverfahrens kann leicht unterschätzt werden. Für den Kläger, insbesondere wenn er juristischer Laie ist, kann der Prozess emotional und stressig sein. Prozessfinanzierer hingegen sehen das Verfahren als rein wirtschaftliches Engagement. Für den Kläger bietet die Prozessfinanzierung daher die Chance, den Prozess sachlicher zu betrachten und ohne den üblichen Druck zu durchlaufen.

Klare Regelung der Erfolgsbeteiligung

Wichtig zu wissen: Die Erfolgsbeteiligung wird nur im Gewinnfall fällig. Bei einem Verlust des Prozesses ist der Kläger, in diesem Fall der Ex-Patient, finanziell abgesichert. Alle Risiken trägt der Prozessfinanzierer. Die Erfolgsbeteiligung wird vom Gesamtbetrag des Prozessergebnisses abgezogen, wobei der Anwalt des Klägers die Transaktion übernimmt und den Betrag an den Prozessfinanzierer weiterleitet. Anderkonten garantieren dabei die sichere Abwicklung.

Prozessfinanzierung Schritt für Schritt

Unabhängig vom Verfahrensstand, ob vor oder während eines Prozesses oder sogar nach einem Urteil, kann eine Prozessfinanzierung beantragt werden. Selbst wenn man lediglich einen Anspruch hat und noch keinen Anwalt engagiert hat, steht dieser Weg offen. Es ist jedoch vorteilhaft, bereits einen Anwalt an seiner Seite zu haben, der den Sachverhalt strukturiert vorstellt. Nach einer sorgfältigen Prüfung durch den Finanzierer wird ein Angebot gemacht. Bei Annahme dieses Angebots werden alle Kosten des Verfahrens gedeckt.

Nicht selten münden rechtliche Auseinandersetzungen in Vergleichen, die einen langwierigen Prozess abkürzen. Hierbei kommen beide Seiten meist ein Stück aufeinander zu, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Dies spart Zeit und oft auch Kosten. Obwohl im Vergleich meist nicht der vollständige Klagebetrag ausgezahlt wird, sind Prozessfinanzierer, etwa die Legal Finance International GmbH, dem gegenüber positiv eingestellt und nehmen ihre übliche Erfolgsbeteiligung.

Finanzierung für Kläger und in Ausnahmen für Beklagte

Die Mehrheit der Prozessfinanzierer unterstützt primär Kläger, da sie einen potenziellen finanziellen Ertrag aus ihrer Klage ziehen können. Da Prozessfinanzierer gewinnorientiert agieren, übernehmen sie das Risiko der Klage und rechnen im Erfolgsfall mit einem Anteil von 20-50% des Ertrags. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen Beklagte finanziert werden. Hierbei müssen die Konditionen spezifisch angepasst werden, da der Beklagte typischerweise keinen finanziellen Gewinn erzielt.

Die Unabhängigkeit des Gerichtsverfahrens bei Prozessfinanzierung

Es gibt Bedenken, dass die Involvierung von Prozessfinanzierern die Unabhängigkeit und Freiheit der Prozessführung beeinträchtigen könnte. Allerdings ist es nicht die Aufgabe der Finanzierer, in das Verfahren einzugreifen. Sie stellen lediglich die finanziellen Ressourcen zur Verfügung, ohne die tatsächliche Handhabung des Falls zu beeinflussen.

Prozessfinanzierung: Eine Brücke zur Gerechtigkeit

In einer Welt, in der finanzielle Ungleichgewichte oft den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten beeinflussen können, bietet die Prozessfinanzierung eine faire Lösung. Sie hat sich als zuverlässiges, seriöses und effizientes Mittel zur Schaffung von Rechtssicherheit etabliert. In Europa, insbesondere in Deutschland, haben viele Prozessfinanzierungsunternehmen ihren festen Platz und bieten sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen eine faire Chance im juristischen Gefecht.


Posted

in

by

Tags:

Comments

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

en_GBEnglish (UK)